Ein Satz voller Widersprüche
[Matze's Blog] [Themen] [Links]

Montag, 12. November 2007

Ein Satz voller Widersprüche

Das deutsche Steuerrecht ist mit das umfangreichste auf der Welt, aber selten gibt es auch so viele Wiedersprüche oder skurrile Rechtsauffassungen auf einem Rechtsgebiet wie in unserem. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Diskussion um die Senkung des Umsatzsteuersatzes bei Medikamenten und / oder die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes.
 

Hier ein Auszug aus einer Tageszeitung:

200 Seiten lang ist der Bericht des Bundesfinanzministeriums, den die Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag in der vergangenen Woche erhalten haben. Die Beamten gehen darin detailliert auf die Frage ein, welcher Mehrwertsteuersatz für welches Produkt gilt – der reguläre Tarif von 19 Prozent oder der ermäßigte Satz, der immer noch bei sieben Prozent liegt.

Detailkenntnis ist auch notwendig. Eigentlich sollen von der Reduzierung nur notwendige und lebenswichtige Güter des täglichen Bedarfs erfasst werden. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Insgesamt gilt der ermäßigte Satz für 54 Produktgruppen. Und für jede der Produktgruppen existieren inzwischen zahlreiche Ausnahmen.

Das fängt schon beim Wasser an. Auf Leitungswasser werden sieben Prozent fällig, für Mineralwasser gilt der volle Satz. Die Begründung? Der „Grundbedarf an Flüssigkeit kann mit dem ermäßigt besteuerten Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken gedeckt werden“, wissen die Beamten.

Richtig kompliziert wird es, wenn es um Tiere geht. Das eigentlich auf sieben Prozent reduzierte Pferd ist steuerrechtlich nicht gleich Pferd. Während für „Hengste, Wallache, Stuten, Fohlen“ grundsätzlich der ermäßigte Steuersatz gelte, sei auf „Przewalski-Pferde, Tarpane (Mongolei) sowie Zebras und Zebroide“ der volle Satz anzuwenden, heißt es in einer Übersicht der Finanzbehörden. Und „Kreuzungen zwischen Eselhengst und Pferdestute (Maultier) sowie zwischen Pferdehengst und Eselstute (Maulesel)“ werden steuerlich gefördert, der einfache Esel hingegen nicht – zumindest solange er lebt. Geschlachtet kommt auch er in den Genuss einer steuerlichen Begünstigung. So geht es seitenweise weiter: Tomatenmark gibt’s zum ermäßigten Satz, bei Ketchup schlägt der Staat voll zu. Für Hummer und Langusten ist die volle Steuer fällig, auf Krabben und Garnelen gibt’s Rabatt.

Doch auch im Finanzministerium wächst jetzt offenbar die Einsicht, dass die Unterscheidungen teilweise fernab der Realität sind. In dem Bericht an die Abgeordneten heißt es, dass „die Regelungen dem Bürger gegenüber teilweise nicht mehr vermittelbar“ seien. Aus Sicht des Ministeriums ist eine Ermäßigung der Mehrwertsteuer auch „kein geeignetes Mittel, Preissenkungen und damit eine Entlastung der Verbraucher“ herbeizuführen.

Allerdings geht es immerhin um eine Summe von 20 Milliarden Euro. Dieses Geld würde der Staat zusätzlich einnehmen, sollte der reduzierte Satz ganz fallen. Und gerade in der vergangenen Woche demonstrierte die Koalition, dass sie auch weiterhin auf diesem Weg steuerliche Wohltaten verteilen will. Auf Betreiben der CSU wurde beschlossen, den Betreibern von Bergbahnen und Skiliften einen Teil der Mehrwertsteuer zu erlassen.

Erst kürzlich drängten auch Apotheker, Krankenkassen und Pharmahersteller darauf, bei Medikamenten einen reduzierten Satz einzuführen. Dadurch könne das Gesundheitssystem um 2,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Eine Änderung sei auch im internationalen Vergleich längst überfällig, heißt es in der „Düsseldorfer Erklärung“ von 15 Verbänden und Organisationen. In den meisten EU-Staaten würden Arzneimittel gar nicht oder deutlich geringer besteuert als hierzulande. Auch der Sozialverband VdK machte im Sommer Druck. Er sammelte 1,3 Millionen Unterschriften für die schrittweise Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. VdK-Präsident Walter Hirrlinger übergab die Listen im Kanzleramt – als „klares Signal an die Politik, endlich zu handeln“.

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 12.11.2007)